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1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Your Event Service (nachfolgend YES genannt)
gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von YES ausdrücklich und
schriftlich anerkannt werden.
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt
dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am
nächsten kommt, zu ersetzen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingunen können von YES vorgenommen werden und sich
auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der
Homepage von YES veröffentlicht.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der Auftrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen
(Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.
Die Angebote von YES sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag eine Woche nach Zugang
bei YES gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von YES
als angenommen, sofern von YES nicht - etwas durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu
erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistung und Honorar
Wenn nicht anders vereinbart wird ca. 1/3 des Honorars bei Auftragserteilung, ca. 1/3 beim Event und
der Restbetrag bei Schlussrechnung fällig
Alle Leistungen von YES, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind,
werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von YES.
Alle von YES erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von YES
sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr
als 20 Prozent übersteigen, wird von YES den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei
Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen
bekanntgibt.
Für alle Arbeiten von YES, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen,
gebührt YES eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an
diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr
unverzüglich YES zurückzustellen.
4. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Mitarbeiter von YES und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten,
die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen
zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen
Geschäftsverbindungen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von YES (z.B. Ideen, Konzepte etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum
von YES. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich
Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige
Vereinbarung mit YES darf der Kunde die Leistungen von YES nur selbst, ausschließlich in Österreich
und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen von YES durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von
YES und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von YES, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und
Nutzungsumfang hinausgeht ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist
- die Zustimmung von YES erforderlich. Dafür steht von YES und dem Urheber eine gesonderte
angemessene Vergütung zu (s. Pkt. 3).
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6. Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen von YES sind vom Kunden zu überprüfen
und binnen drei Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden
genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche
Zulässigkeit der Leistung von YES überprüfen lassen. YES veranlasst eine externe rechtliche Prüfung
nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
7. Kennzeichnung
YES ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf von YES und allenfalls
auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
8. Termine
YES bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt
den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er
YES eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines
Mahnschreibens an YES. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des
Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von YES.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern
von YES - entbinden YES jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
9. Zahlungen
Rechnungen von YES sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung
gelten Verzugszinsen in der Höhe von 6,5 Prozent p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte
Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von YES.
10. Haftung
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den
von YES vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich.
Insbesondere wird der Kunde eine von YES vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigegeben,
wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er
bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche
Haftung von YES für Ansprüche, die auf Grund der PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben
werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten,
eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige
Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
11. Gewährleistung und Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Förderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger
Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf Vorsatz von YES beruhen.
12. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und YES und auf die Frage eines gültig zustande
gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht
anzuwenden. EU-Recht kommt ausdrücklich nicht zur Anwendung.
13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen YES und dem Kunden ergebenden
Streitigkeiten wird das für den Sitz von YES, das ist Wien, örtlich und sachlich zuständige
österreichische Gericht vereinbart.
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